M&A

Auch in Krisenzeiten sind außerordentliche Transaktionen ein besonderer Wachstumsmotor.

Vermietung und Verkauf von Betrieben und Betriebszweigen, Kauf und Verkauf von Beteiligungen sowie Joint Ventures stellen komplizierte Transaktionen dar, bei denen die Verhandlungen die Parteien dazu führen sollten, ein wichtiges gemeinsames Ziel zu erreichen, nämlich den Abschluss eines für beide Seiten gewinnbringenden Geschäfts.

Daher unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen und deren Verhandlungsprozessen, auch im Rahmen grenzüberschreitender Transaktionen, wobei wir stets darauf bedacht sind, das Verständnis für unterschiedlichen Vorschriften zwischen verschiedenen Ländern zu fördern und somit Konfliktfaktoren auszuschließen, die den Abschluss des Geschäfts gefährden könnten.

Mit diesem Ziel vor Augen beraten wir unsere Mandanten in allen Phasen dieser Transaktionen:

  • Ausarbeitung und Verhandlung von Vorverträgen (z.B. Letter of Intent, Vertraulichkeits- und Exklusivitäts-vereinbarungen, Memorandum of Understanding)
  • Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung von Legal Due Diligence-Prüfungen (Verkäufer- und Käuferseite) und Erstellung des entsprechenden Berichts
  • Strukturierung und Steuerung von Transaktionen (Share Deal, Asset Deal, Betriebs- bzw. Betriebszweigpachtverträge, Joint Ventures) und Gründung von Aquisitionsvehikeln
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen (Rahmenvertrag und Verträge in dessen Ausführung)
  • Strukturierung der Unternehmens-führungsbeziehungen nach einer besonderen Transaktion einschließlich der Prüfung der Unternehmersatzung und Verfassung der Gesellschaftervereinbarungen
  • Projektfinanzierungsverträge
  • Beratung bei der Post-Closing-Unternehmensumstrukturierung

Verwaltung der Ansprüche (aktiv oder passiv) für Schäden, die sich aus dem Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen ergeben