Die Regelung der Unternehmenskrise befindet sich heute nach der Verabschiedung des neuen Gesetzbuchs zur Unternehmenskrise und Insolvenz in ständiger Entwicklung. Auch wenn dieses größtenteils erst am 1. September 2021 in Kraft treten wird, ist es bereits jetzt wichtig, Krisenanzeichen aufzugreifen und die geeignetsten Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu treffen. Die Kanzlei RML schlägt einen multidisziplinären Ansatz vor, der den Unternehmer nicht nur bei der Überwindung der Krise unterstützt, sondern bereits vorher bei der Schaffung einer geeigneten Struktur, die die Prüfung der Warnsysteme besteht und die Anregungen aus den aktuellsten Vorschriften positiv aufnimmt, um die Kontrolle der Unternehmensführung und die Unternehmenseffizienz zu verbessern.
Auf der Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrung richtet sich unsere Tätigkeit sowohl an Unternehmer, die sich gerade in einer Krise befinden, als auch an Gläubiger und Personen, die Geschäftsbeziehungen zu Krisenunternehmen haben und mit den Auswirkungen auf deren Produktion umgehen müssen.
Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit:
Rechtsberatung bei außerordentlichen Transaktionen im Zusammenhang mit Krisenunternehmen, wie z.B. Mieten und Verkäufe von Betrieben und Anteileverkäufe vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Rahmen desselben.