Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung ist heute unerlässlich, damit die Unternehmen durch eine geeignete Unternehmensstruktur die ständigen Veränderungen des Unternehmertums am besten bewältigen können.

Heute sind wichtige Änderungen der für Unternehmen geltenden Vorschriften im Gange, wodurch organisatorische sowie rechtliche Anpassungen nötig werden. Eine spezifische und hochqualitative Rechtsberatung erweist sich daher als unerlässlich, um dieser Herausforderung zu begegnen und dabei die Geschäftsprozesse zu verbessern und effizienter zu gestalten, und ist keinesfalls als bloße Belastung auf organisatorischer Ebene anzusehen.

Unser Beratungsspektrum reicht von den alltäglichen und physiologischen Geschäftstätigkeiten über außerordentliche Transaktionen bis hin zu Krisen- und Umstrukturierungssituationen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und im Hinblick auf die Gründung der Gesellschaft, bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Gesellschafterversammlungen und der Geschäftsführung. Außerdem helfen wir Ihnen bei der geeignetsten Entscheidungsfindung in Sachen Geschäftsführung, bei der Entwicklung des passendsten Systems für delegierte Befugnisse, in Fragen der Unternehmensnachfolge, bei Umstrukturierungsprozessen sowie gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzbuch zu Unternehmenskrise und Insolvenz (Gesetzesdekret 12.01.2019, Nr. 14) unterstützen wir unsere Mandanten bei der Einhaltung der neuen Vorschriften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortung der Geschäftsführer. Dieser Weg ist auf die Größe und die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen zugeschnitten. Daher unterstützen wir den Unternehmer bei der Identifizierung der durch die Reform auferlegten Kontrolle der Unternehmensführung und Risikomanagementfunktionen, die mit der gegebenen Unternehmensstruktur kompatibel sind.

Unser Aufgabenbereich umfasst insbesondere Folgendes:

  • Anpassung der Unternehmenssatzung;
  • Prüfung der Organisationsstruktur der Gesellschaft und Ermittlung der am besten geeigneten Form der Kontrolle unter Berücksichtigung der Möglichkeit, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die für etwaige Schäden mit ihrem persönlichen Vermögen haften könnten;
  • Sorgfältige Regelung der Führungsbefugnissen der Geschäftsführer und Gesellschafter, auch um ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche zu bestimmen und dabei die Beziehungen zu den Kontrollorganen zu regeln und die Mitglieder des Verwaltungsrats ohne delegierte Befugnisse angemessen zu schützen;
  • Regelung des Informationsflusses zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsorgans sowie zwischen diesem und den Kontroll- und Risikomanagementorganen;
  • Erstellung von Verfahrensabläufen zur Behandlung interner und externer Anzeigen;
  • Ausbildung der Geschäftsführer, auch im Hinblick auf die Behandlung von Anzeigen;
  • Ständige Überwachung der Einhaltung der „Krisenanzeigen“;
  • Erstellung der entsprechenden Bescheinigungen zwecks der Milderung betreffend der Anwendung der Vorschriften, soweit das Gesetz dies zulässt;

Überwachung der Rechtmäßigkeit des Compliance-Systems entsprechend den Vorschriften und den üblichen Vorgehensweisen.